Seminar

Übergabe von Bauwerken

Mängelerkennung, Dokumentation & Gewährleistungsmanagement

Darum lohnt sich der Kurs

Die Übernahme von Bauwerken ist ein entscheidender Moment, der zahlreiche und weitreichende Konsequenzen haben kann. Fehler bei der Übernahme oder die Unkenntnis der Rechtslage können sehr viel Geld kosten. Die richtige "Übernahme-Strategie" zahlt sich sicher aus.

Das nehmen Sie mit

Wird ein Bauwerk als fertig angeboten, so tritt die Vertragsabwicklung in eine entscheidende Phase: Mit der Übernahme erklärt der Bauherr, dass die Leistungsphase des Bauwerkvertrages abgeschlossen ist, womit die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt und das Risiko des zufälligen Untergangs auf den Bauherrn übergeht. Die Unkenntnis, was als gewährleistungsrechtlicher Mangel anzusehen ist, und praktische Fehler, wie eine ungenügende Dokumentation, bergen nicht unerhebliche finanzielle Risiken.
Die ÖNORM B 2110, die Bestandteil vieler Bauwerkverträge ist, ändert das allgemeine Recht erheblich, indem sie eine Übernahmepflicht vorsieht und das Recht, das Entgelt zurückzuhalten, wesentlich einschränkt. Sie lernen, den Probebetrieb und die Übergabe in den Echtzeitbetrieb professionell zu begleiten und erkennen, wie Sie durch frühzeitige Mängelerkennung Bauprojekte erfolgreich abschließen.
Anhand praxisnaher Beispiele erfahren Sie, wie komplexe Bauwerksübergaben – von der Prüfingenieurtätigkeit bis zur Fertigstellungsanzeige – effizient abgewickelt werden können. Dieses Seminar liefert Ihnen das Fachwissen, um rechtliche Anforderungen mit praktischen Lösungen zu verbinden und Ihre Projekte nachhaltig abzusichern.

Ihr Programm im Überblick

  • Bedeutung Übernahme und Übergabe
  • Prüfpflichten vor & während der Planung
  • Dokumentation während der Bauphase
  • Prüfpflichten bei Zu- und Umbauten gem. der OIB 1
  • Prüfingenieure (Prüfpflichten) gem. Landesbauordnungen
  • Schlussdokumentation & Probebetrieb
  • Inhalt & Durchführung der förmlichen Übernahme gem. ÖNORM B 2110
  • Fertigstellungsanzeige gemäß den Landesbauordnungen
  • Inbetriebnahme bis zum Echtzeitbetrieb
  • Der Begriff des (versteckten) Mangels
  • Gewährleistungsfrist & deren Verlängerung
  • Übergabe und ÖNORM B 2110 – Bedeutung einer Schlussfeststellung
  • Praxisbeispiele: Übernahme & Übergabe komplexer Bauwerke, Prüfingenieurtätigkeit & Fertigstellungsanzeige

Interessant für

  • Bauherren
  • Bauträger
  • Hausverwaltungen
  • Ziviltechniker
  • Baumeister
  • Bausachverständige
  • Lehrende und Forscher der Fachrichtungen Architektur, Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen

Referenten

Wichtige Informationen

iZm: Hauptverband der allgem. beeideten und gerichtlich zertifizierten ­Sachverständigen Ö., Landesverband W, NÖ, Bgld.  – 10 % Ermäßigung für Mitglieder aller Landesverbände des Hauptverbandes
20 % Ermäßigung für Mitglieder der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen

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Wolfgang Fehr

Bildungsberater

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